Haben Sie Kinder?
Bitte geben Sie die Anzahl Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder an. Kinder im Sinne der Steuergesetzgebung sind eheliche Kinder, für ehelich erklärte Kinder, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder, Pflegekinder und Stiefkinder sowie Enkelkinder, die Großeltern in ihren Haushalt aufgenommen haben bis 18 Jahre.
Darüber hinaus können Kinder bis 21 Jahre berücksichtigt werden, wenn sie arbeitslos gemeldet sind. Ferner können Kinder bis 25 Jahre berücksichtigt werden, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden oder z.B. einen Ausbildungsplatz suchen.
Behinderte Kinder können auch über 25 Jahre hinaus berücksichtigt werden, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25 Lebensjahres eingetreten ist.